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Regeste

Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag.
Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4).
Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Abs. 2 ZGB