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Regeste

Art. 269a und 270 OR; Miete; Anfechtung des Anfangsmietzinses für Wohnräume in einer Altbaute; Orts- und Quartierüblichkeit.
Verteilung der Beweislast bei Anfechtung des Anfangsmietzinses (E. 3.2).
Tatsächliche Vermutung der Missbräuchlichkeit bei massiven Erhöhungen des Anfangsmietzinses von deutlich über 10 %, die sich nicht durch die Entwicklung des Referenzzinssatzes bzw. der Schweizerischen Konsumentenpreise erklären lassen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.3).
Um die Vermutung der Missbräuchlichkeit zu erschüttern, muss die Vermieterin begründete Zweifel an deren Richtigkeit wecken (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2 und 4.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 269a und 270 OR