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Regeste

Art. 285 ff. SchKG; Anfechtung.
Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages, mit welchem der Schuldner eine Liegenschaft veräussert und sich als Gegenleistung ein Wohnrecht daran einräumen lässt (E. 2).
Nichtberücksichtigung dieses Wohnrechts bei der Zwangsverwertung der Liegenschaft (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 285 ff. SchKG