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Regeste

Art. 99 lit. b OG.
Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Verfügungen über Tarife auf dem Gebiete der Kriegstransportversicherung, die der Bund nach Art. 15 Abs. 2 BG über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955 gewährt.

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Artikel: Art. 99 lit. b OG