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Regeste

Art. 2 Ziff. 1 und Art. 12 Ziff. 2 lit. b EAUe; Art. 110b IRSG; Art. 89, 95 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 98 Abs. 4 aStGB; Art. 260ter Ziff. 1 StGB; Auslieferung; Verfolgung eines mutmasslichen Helfers der extremistischen Organisation DHKP-C durch die Türkei.
Übergangsrecht im Auslieferungsverfahren (E. 1.1).
Völkerrechtlich-humanitärer Kontext (bürgerkriegsähnliche Situation) im Zeitraum der verfolgten Delikte (E. 4).
Problematische Abgrenzung zwischen Terrorismus und legitimem Widerstandskampf gegen ethnische Verfolgung und Unterdrückung. Anforderungen an das Auslieferungsersuchen. Vorwürfe gegen den Verfolgten laut Ersuchen (E. 5 und 5.1).
Inhaltliche Mängel und Widersprüche des Ersuchens. Jugendstrafrechtliche Problematik hinsichtlich beidseitige Strafbarkeit und Mindestsanktion. Lückenfüllung gemäss Sinn und Zweck des EAUe. Ziel der besseren Integration und Sozialisierung bei Jugendstraffällen. Mitberücksichtigung der besonderen persönlichen Situation des Verfolgten (E. 5.2).
Begriff der kriminellen Organisation im strafrechtlichen Sinne. Frage des terroristischen Charakters von Gewaltverbrechen. Terrorismusvorwurf an den Verfolgten nicht ausreichend begründet (E. 5.3).
Zusammenfassung; Verzicht auf weitere Ergänzungen des Ersuchens (E. 6 und 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Ziff. 1 und Art. 12 Ziff. 2 lit. b EAUe, Art. 110b IRSG, Art. 260ter Ziff. 1 StGB