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Regeste

Versicherungsvertrag; Auslegung einer Ausschlussklausel bei einer kollektiven Taggeldversicherung (Art. 33 VVG).
Zigaretten gelten im täglichen Sprachgebrauch nicht als Droge. Krankheiten, welche auf übermässigen Zigarettenkonsum zurückzuführen sind, rechtfertigen keinen Versicherungsausschluss.

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Referenzen

Artikel: Art. 33 VVG