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Regeste

Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen.
Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens.

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Referenzen

Artikel: Art. 43 StGB