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Regeste

1. Art. 4, 58 Abs. 1, Art. 64bis Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 94 OG; Nichtbeachten einer aufschiebenden Wirkung, Folgen.
Entscheidet eine kantonale Behörde in einem Verfahren, in welchem das Bundesgericht einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung (vorsorglich oder superprovisorisch) gewährt hat, so begeht sie eine formelle Rechtsverweigerung, was in jedem Fall zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führt (E. 3c).
2. Art. 70 ff. StGB; Ruhen der Verfolgungsverjährung.
Während der Behandlung kassatorischer Rechtsmittel gegen ein in formelle Rechtskraft erwachsenes verurteilendes Erkenntnis läuft die Verfolgungsverjährung nicht weiter; in dieser Zeit kann deshalb die absolute Verjährung nicht eintreten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3e).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 64bis Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 94 OG, Art. 70 ff. StGB