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Regeste a

Anfechtbarkeit eines Entscheids betreffend vorsorgliche Beweisführung vor Bundesgericht (Art. 158 ZPO; Art. 90 BGG).
Der in einem eigenständigen Verfahren ergangene Entscheid, mit dem ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gemäss Art. 158 ZPO abgewiesen wurde, ist ein Endentscheid i.S. von Art. 90 BGG (E. 1.2).

Regeste b

Verhältnis des patentgesetzlichen Anspruchs auf genaue Beschreibung (Art. 77 PatG) zur vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 ZPO); schutzwürdiges Interesse an einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO).
Beim Anspruch auf eine genaue Beschreibung gemäss Art. 77 PatG handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch i.S. von Art. 158 Abs. 1 lit. a ZPO. Andere Beweismittel wie z.B. ein Augenschein können in einer patentrechtlichen Streitigkeit gestützt auf Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO vorsorglich abgenommen werden (E. 2.4.1); Begriff des schutzwürdigen Interesses an einer vorsorglichen Beweisführung gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO (E. 2.4.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 158 ZPO, Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 90 BGG, Art. 77 PatG mehr...