Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 29 Abs. 1, Art. 29a, Art. 30 Abs. 1, Art. 48 BV; Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination (Schulkonkordat); Rechtsschutz und Instanzenzug bei personalrechtlichen Streitigkeiten innerhalb einer Fachagentur der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK); negativer Kompetenzkonflikt; Rechtsweggarantie.
Der zu beurteilende negative Kompetenzkonflikt läuft für den betroffenen Rechtssuchenden auf eine formelle Rechtsverweigerung und eine Verletzung der Rechtsweggarantie hinaus (E. 6.1). Im Sinne einer Übergangsregel gilt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern als sachlich zuständig (E. 6.2).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 1, Art. 29a, Art. 30 Abs. 1, Art. 48 BV

Navigation

Neue Suche