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Regeste

Art. 4 IVG; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV; Art. 6-8, 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG; Präxisänderung; Neuanmeldung.
Die neue Rechtsprechung gemäss BGE 145 V 215 bildet keinen hinreichenden Anlass, um vom Grundsatz der Nichtanpassung eines formell rechtskräftigen Verwaltungsentscheides an eine geänderte Rechtspraxis abzuweichen und auf die Neuanmeldung einzutreten (E. 6).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 145 V 215

Artikel: Art. 4 IVG, Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV, Art. 53 Abs. 2 ATSG

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