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Regeste

Art. 44, 46 OG.
Anfechtung von Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer.
Der Streit um die Gültigkeit von Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer ist im Sinne von Art. 44 Abs. 1 und 46 OG vermögensrechtlicher Natur.

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Referenzen

Artikel: Art. 44, 46 OG