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Regeste

Bürgschaft - öffentliche Beurkundung (Art. 493 Abs. 2 OR).
Dem Formzwang unterliegende Elemente der Bürgschaftserklärung (E. 4).
Bundesrechtliche Minimalanforderungen an die öffentliche Beurkundung. Rolle der Urkundsperson bei der Annahme wesentlicher Klauseln durch den Bürgen (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 493 Abs. 2 OR