Regeste
Art. 4 BV und Meinungsäusserungsfreiheit; Entzug der Wahlfähigkeit eines Lehrers.
1. Verhältnis von strafrechtlicher Verurteilung und besonderer Verwaltungsmassnahme (E. 2).
2. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei disziplinarischen Massnahmen gegenüber kantonalen Beamten (E. 3).
3. Eine strafrechtliche Verurteilung kann die Funktion einer verwaltungsinternen Verwarnung erfüllen (E. 4).
4. Verhältnismässigkeit der disziplinarischen Massnahme (E. 5).
5. Strafrechtliche Schranken der Meinungsäusserungsfreiheit (E. 6).
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Artikel: Art. 4 BV