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Regeste

Art. 29septies Abs. 1, Art. 43bis Abs. 1 AHVG; Art. 42 Abs. 1 IVG: Betreuungsgutschriften bei Bezug einer Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung.
Betreuungsgutschriften sind auch anzurechnen, wenn die betreute Person die in der Unfallversicherung identischen Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung für Hilflosigkeit mindestens mittleren Grades der Alters- und Hinterlassenen- oder der Invalidenversicherung erfüllt, eine solche indessen auf Grund koordinationsrechtlicher Bestimmungen nicht bezieht.

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Referenzen

Artikel: Art. 29septies Abs. 1, Art. 43bis Abs. 1 AHVG, Art. 42 Abs. 1 IVG