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Regeste

Automobilkauf.
1. Übergang von Nutzen und Gefahr, Art. 185 OR.
a) Individualisierung der Sache gemäss Art. 185 Abs. 2. Wann liegt der Fall vor, dass die Sache "versendet werden soll"? (Erw. 1a).
b) Auslegung von Art. 185 Abs. 1. Gefahrsübergang, wenn der Verkäufer sich die Sache auf seine Kosten zusenden lässt (Erw. 1b).
2. Kann ein Wagen, der einen Zusammenstoss von gewisser Bedeutung erlitten hat, noch als neu verkauft werden? (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 185 OR

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