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Regeste

Art. 19 BV; § 41c Abs. 2 und 3 VG/TG; Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts; Gesetzesvorlage des Kantons Thurgau vom 12. Januar 2022 zur vorschulischen Sprachförderung; Pflicht zum Besuch eines Angebots der vorschulischen Sprachförderung; Verfassungswidrigkeit der Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten.
Der Kanton Thurgau führt mit der Gesetzesvorlage zur vorschulischen Sprachförderung ein Obligatorium ein, das zur Ausweitung der allgemeinen Schulpflicht führt. Die Bestimmungen der Gesetzesvorlage erweisen sich als verfassungswidrig, soweit sie eine Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten vorsehen und die Verantwortung für den Transport den Erziehungsberechtigten übertragen (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 BV, § 41c Abs. 2 und 3 VG