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Regeste

Art. 715 Abs. 1 ZGB.
Der in einem Land nach dessen Recht formfrei gültig vereinbarte Eigentumsvorbehalt hat in der Schweiz, wo der Registereintrag gemäss Art. 715 ZGB Gültigkeitsvoraussetzung ist, ohne diesen Registereintrag keinen Bestand. Ordre-public-Charakter des Eintrags im Eigentumsvorbehaltsregister.

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Referenzen

Artikel: Art. 715 Abs. 1 ZGB, Art. 715 ZGB