Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Zuständigkeit zum Entscheid über die Zulässigkeit der Bezeichnung "Bitter analcoolico San Pellegrino" für einen aus dem Ausland eingeführten, alkoholfreien, mit Wasser verdünnten Bitter, der in allen Kantonen vertrieben werden soll? Lebensmittelverordnung (Erw. 2).
2. Pflicht einer sich für unzuständig erachtenden Bundesbehörde, ein Begehren der zuständigen kantonalen Behörde zu überweisen? Anwendbarkeit von Art. 8 VwG? (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Navigation

Neue Suche