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Regeste

Art. 74 Abs. 1 SchKG; Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail.
Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig. Allerdings gilt bei E-Mail-Eingaben ein strenges Empfangsprinzip und es bestehen erhebliche Beweisrisiken. Beweislast und Beweismass bezüglich der Frage, ob der Rechtsvorschlag rechtzeitig erhoben worden ist (E. 2).

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Artikel: Art. 74 Abs. 1 SchKG