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Regeste

Art. 269a und 270 OR; Anfechtung des Anfangsmietzinses für eine Altbauwohnung; missbräuchlicher Mietzins; Festsetzung des neuen Anfangsmietzinses.
Fälle, in denen die Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses vermutet wird (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 3.2.1).
Gelingt es dem Vermieter, beim Richter Zweifel an der Vermutung zu wecken, entfällt diese (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 3.2.2).
Gelingt dies dem Vermieter nicht, gilt zugunsten des Mieters die Vermutung der Missbräuchlichkeit des Mietzinses. In diesem Fall wird vermutet, dass der vereinbarte Mietzins missbräuchlich ist, und es ist am Gericht, den Anfangsmietzins festzulegen (E. 3.2.3).
Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 269a und 270 OR