Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste a

Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Art. 49 Abs. 1 BV; Beschwerde in Zivilsachen; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts.
Trotz Unterschreitens der gesetzlichen Streitwertgrenze verbleibt kein Raum für die Annahme einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Beschwerde mit Bezug auf die aufgeworfene Rechtsfrage mit der Verletzung des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts begründet wird (E. 1.2).

Regeste b

Art. 670 und Art. 686 Abs. 2 ZGB; Miteigentumsvermutung bei Vorrichtungen auf der Grundstücksgrenze; Rechtsetzungsvorbehalt zugunsten der Kantone.
Der Rechtsetzungsvorbehalt zugunsten der Kantone nach Art. 686 Abs. 2 ZGB für das Aufstellen weiterer Bauvorschriften gilt auch im Verhältnis zur Miteigentumsvermutung gemäss Art. 670 ZGB (E. 3.5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 670 und Art. 686 Abs. 2 ZGB, Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG, Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 686 Abs. 2 ZGB