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Regeste

Gibt der Zahlungsbefehl nicht den richtigen Wohnort des Schuldners an, so ist er aufzuheben, auch wenn sich die richtige wie die angegebene Wohngemeinde im Kreis des Betreibungsamtes, von dem der Zahlungsbefehl ausgeht, befindet, jedoch zu einem andern Gerichtssprengel gehört.