Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 59 ATSG; Art. 66 Abs. 1 IVV; Beschwerdelegitimation der Sozialhilfebehörde.
Die Sozialhilfebehörde, die eine versicherte Person regelmässig unterstützt, ist legitimiert, die den Rentenanspruch ablehnende Verfügung der IV-Stelle in eigenem Namen mittels Beschwerde anzufechten (E. 5.7). Bejahung einer solchen regelmässigen Unterstützung im konkreten Fall, auch wenn die geleistete wirtschaftliche Sozialhilfe zu Beginn noch mit Arbeitslosentaggeldern verrechnet werden konnte (E. 5.6).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 59 ATSG, Art. 66 Abs. 1 IVV