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Regeste

Art. 18 ÜbBest. BV; Art. 1, 5 und 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen vom 12. September 1984 (Nationalstrassenabgabe-Verordnung) (SR 741.72).
Wer bei der Fahrt auf einer Autobahn die Vignette lose im Wagen mitführt, ist wegen Benützung einer Nationalstrasse "mit einem Fahrzeug ohne gültige Vignette" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 NSAV zu bestrafen.

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Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 1 NSAV