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Regeste a

Art. 2 IRSG; Rechtshilfeausschlussgrund des Ordre public.
Inhalt und Geltung des Ordre-public-Vorbehalts in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Anforderungen an den Beweis und an die Intensität der Prüfung durch die schweizerischen Rechtshilfebehörden. Schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Zugang zum Gericht als Bestandteil des (nationalen und internationalen) Ordre public verneint (E. 3).

Regeste b

Art. 74a und Art. 94 ff. IRSG; Rechtshilfe in Strafsachen zur Vollstreckung einer Ersatzforderung.
Ersatzforderungen werden von Art. 74a IRSG nicht erfasst. Stattdessen ist ein Verfahren zur Vollstreckung von Strafentscheiden nach Art. 94 ff. IRSG durchzuführen (E. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 74a und Art. 94 ff. IRSG, Art. 2 IRSG, Art. 94 ff. IRSG