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Regeste

Art. 24 USG, Art. 30 LSV; Umzonung von nicht erschlossenem Land in der Bauzone, Lärmschutz.
Die lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch zu berücksichtigen, wenn nicht erschlossenes Land umgezont werden soll. Eine Umzonung in eine Bauzone, die alsdann nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig (E. 3). Art. 30 LSV konkretisiert und präzisiert Art. 24 Abs. 2 USG (E. 4.2). Bei einer mehrstufigen Nutzungsplanung muss bereits auf der ersten Stufe feststehen, dass im Rahmen der späteren Planung eine geeignete Lösung zur Einhaltung der Planungswerte im überwiegenden Teil der Zone gefunden werden kann (E. 4.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 30 LSV, Art. 24 USG, Art. 24 Abs. 2 USG