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Regeste

Art. 48 SSV; der Begriff "werktags" bei Parkierungsregelungen.
Unterscheidet die konkrete Parkierungsregelung nur zwischen Sonntag bzw. Feiertag und Werktag, so fallen unter den Begriff "werktags" neben den Wochentagen Montag-Freitag auch die Samstage.

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Artikel: Art. 48 SSV