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Regeste

Art. 4 BV; Willkür, Rechtsgleichheit.
Auslegung und Tragweite einer Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und einem Privaten, wonach das Wasser zum "Normaltarif" geliefert werde. Die Einführung eines progressiven Wasserzinstarifs ist vor Art. 4 BV grundsätzlich zulässig.

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Artikel: Art. 4 BV