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Regeste

Art. 41 Abs. 3 KVG; Art. 132, 134 und 156 OG: Gerichtskosten.
Bejahung der in RKUV 2003 Nr. KV 254 S. 238 Erw. 7.1 offen gelassenen Frage, ob das Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht kostenfrei ist, wenn in einem Streit um die Auslegung und Anwendung von Art. 41 Abs. 3 KVG versicherte Person und Wohnkanton einander gegenüberstehen (Erw. 6). Anders verhält es sich, wenn Krankenversicherer und Wohnkanton als Partei und Gegenpartei am Recht stehen (BGE 123 V 309 Erw. 9).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 123 V 309

Artikel: Art. 41 Abs. 3 KVG, Art. 132, 134 und 156 OG