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Regeste

Art. 161 OG.
Zwingender Charakter; Unzulässigkeit der Unterwerfung unter ein Schiedsgericht.
Unanwendbarkeit bei Vereinbarung der Parteien über die Höhe des Anspruchs oder bei Zahlung.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 161 OG