Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Kantonales Beamtenrecht. Willkür.
1. Versetzung im Amte nach waadtländischem Recht. Rechtsnatur und Folgen (Erw. 1).
2. Eine Disziplinaruntersuchung kann, auch ohne dass irgendwelche Disziplinarfehler vorliegen, zur Versetzung des Beamten führen auf Grund einer kantonalen Gesetzesbestimmung, welche diese Massnahme zulässt, sofern die Bedürfnisse des Dienstes oder die Organisation der Arbeit es erfordern (Erw. 2-5).