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Regeste

Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 29, 69 und 82 Abs. 1 lit. f MWSTG 2009; zur mehrwertsteuerlichen Abzugsberechtigung künftiger vorsteuerbelasteter Rückbaukosten, die zum Gegenstand einer Feststellungsverfügung gemacht werden.
Dem Ersuchen um Erlass einer Feststellungsverfügung hat die steuerpflichtige Person im individuell-konkreten Fall einen präzis umschriebenen Sachverhalt zu unterlegen. Nur dieser ist von der ESTV zu beurteilen (E. 3.3).
Begriff des Rückbaus (E. 3.2.3).
Vorsteuerbelastete Rückbaukosten sind mehrwertsteuerrechtlich dann nach Massgabe der künftigen Nutzung des Grundstücks zu beurteilen, wenn der Unternehmensträger das bebaute Grundstück erwirbt, um sogleich den Rückbau der bisherigen Gebäude an die Hand zu nehmen und eine neue Überbauung zu realisieren. Eine nur sehr kurzfristige Nutzung zwischen Erwerb und Rückbau vermag nicht dazu zu führen, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung aufgrund der bisherigen (Zwischen-)Nutzung zu würdigen wäre (E. 3.2, 4.2-4.4).