Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Pfändung von Rechtsansprüchen, welche die Konkursmasse gemäss Art. 260 SchKG den Konkursgläubigern abgetreten hat.
Gegenstand der Abtretung ist nur das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der streitigen Ansprüche der Konkursmasse. Dieses Prozessführungsrecht stellt ein Nebenrecht der Konkursforderung des Abtretungsgläubigers im Sinne von Art. 170 OR dar. Es kann daher nur zusammen mit dieser Forderung gepfändet werden.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 260 SchKG, Art. 170 OR