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Regeste

Art. 41 IVG und 87 Abs. 2 IVV.
Die Angabe eines Revisionstermins in einer Rentenverfügung hat nur verwaltungsinterne Bedeutung: sie bietet keine Gewähr für die Ausrichtung der Rente bis zum angegebenen Datum.

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Referenzen

Artikel: Art. 41 IVG