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Regeste

Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anspruch auf eine öffentliche und mündliche Verhandlung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmässigkeit der Erhebung einer kantonalen Spitaltaxe.
Zur Rechtsnatur einer kantonalrechtlich geregelten Abgabe, die ein öffentlich-rechtliches Spital von seinen Patientinnen und Patienten erhebt (Spitaltaxe als Kausalabgabe in Form einer Benutzungsgebühr; E. 3.3).
Präzisierung der Rechtsprechung zum Anwendungsbereich von Art. 6 EMRK bei abgaberechtlichen Verpflichtungen (E. 3.4).
Anspruch auf eine öffentliche und mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit der Gebührenerhebung vorliegend bejaht (E. 3.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 6 EMRK