Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 265a Abs. 1 und 4 SchKG ; Anspruch auf einen unbefangenen Richter im Verfahren auf Bestreitung des fehlenden neuen Vermögens.
Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Ämterkumulation im Lichte des Anspruchs auf ein unbefangenes Gericht (E. 1).
Entscheidet der Richter über die Bewilligung des Rechtsvorschlages und über die Klage auf Bestreitung oder Feststellung des neuen Vermögens, so verletzt diese Personalunion den Anspruch auf ein unbefangenes Gericht (E. 2).