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Regeste

Art. 544 Abs. 3, Art. 148, Art. 149 OR; Solidarität.
Dritten gegenüber solidarisch haftende Gesellschafter haften als Mitschuldner gegenüber dem Solidarschuldner, der mehr als seinen Teil bezahlt hat, nicht solidarisch.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 544 Abs. 3, Art. 148, Art. 149 OR