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Regeste

Art. 59 Abs. 2 lit. e und Art. 86 ZPO; Rechtskraft; Teilklage.
Macht die klagende Partei mit einer Teilklage einen einzig betragsmässig beschränkten Teil einer Forderung geltend, schliesst die rechtskräftige Abweisung der Teilklage aus, dass die klagende Partei später einen weiteren Teilbetrag derselben Forderung einklagt (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 59 Abs. 2 lit. e und Art. 86 ZPO