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Regeste

Art. 250 SchKG, Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO; Kollokationsklage, schutzwürdiges Interesse.
Konstellationen im Konkurs der juristischen Person, in welchen bei mutmasslicher Nulldividende ein schutzwürdiges Interesse an der Klage auf Wegweisung eines anderen Gläubigers (Art. 250 Abs. 2 SchKG) besteht. Die Ausstellung des Konkursverlustscheines und die Möglichkeit eines Nachkonkurses genügen allein nicht, um ein schutzwürdiges Interesse an der Klage zu begründen (E. 2.3-2.7).

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Referenzen

Artikel: Art. 250 SchKG, Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO, Art. 250 Abs. 2 SchKG