Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 85 ZSG; Art. 66 ZSV.
Diese Bestimmungen bilden keine Grundlage dafür, einen bereits im Zivilschutz Eingeteilten, der infolge Krankheit einem Kursaufgebot keine Folge leistet, zur Rechenschaft zu ziehen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 ZSG, Art. 66 ZSV