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Regeste

Art. 736 ZGB: Löschung einer (altrechtlichen) Grunddienstbarkeit wegen Dahinfallens des Zweckes ihrer seinerzeitigen Begründung.
Unzulässigkeit ihrer Inanspruchnahme für einen andern als den ursprünglichen Zweck; keine daherige Entschädigung für die Ablösung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 736 ZGB