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Regeste

Gültige Art der Rekurseinreichung binnen der Frist von zehn Tagen (Art. 19 Abs. 1 SchKG; 78 Abs. 1 und 32 Abs. 3 OG).
Zahlungsbefehl für Miet- und Pachtzins.
1. Welche Behörde ist zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten über die Verkürzung der Rechtsvorschlagsfrist (Art. 282 Abs. 2 SchKG)?
2. Beginn der Beschwerdefrist (Art. 17 SchKG).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 Abs. 1 SchKG, Art. 282 Abs. 2 SchKG, Art. 17 SchKG

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