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Regeste

Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 9 ATSG; Art. 42 und 42bis IVG; Hilflosenentschädigung und Betreuungsbeitrag.
Die Hilflosenentschädigung des minderjährigen Kindes darf nicht vom Betreuungsunterhalt abgezogen werden, der im Rahmen des Unterhaltsbeitrags festgelegt wurde (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 285 Abs. 2 ZGB, Art. 9 ATSG, Art. 42 und 42bis IVG