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Regeste

Art. 31, 56 ff., 63, 250 Abs. 2 SchKG; Art. 145 Abs. 1 und 4 ZPO; Frist zur Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs.
Für die Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs (Art. 250 SchKG) gelten die Gerichtsferien gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO. Art. 63 SchKG (Fristverlängerung infolge Betreibungsferien oder Rechtsstillstand) ist nicht anwendbar (E. 2-4).

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Referenzen

Artikel: Art. 145 Abs. 1 und 4 ZPO, Art. 250 SchKG, Art. 145 Abs. 1 ZPO, Art. 63 SchKG