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Regeste

Art. 54 LMG; Art. 449 LMV.
Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung der Gesetzmässigkeit einer auf Gesetzesdelegation beruhenden Verordnung des Bundesrates.
Art. 449 LMV, wonach aus Metall bestehendes Koch- und Essgeschirr und -besteck, etc., nicht aus Zink hergestellt sein darf, hält sich im Rahmen der dem Bundesrat durch Art. 54 LMG erteilten Kompetenz zum Erlass der nötigen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit.

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Artikel: Art. 54 LMG, Art. 449 LMV