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Regeste

Art. 121 Abs. 1 sowie Art. 46 Abs. 1 BV; Art. 7 und 18 ANAG; Verordnung über die Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden; Zustimmung zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung; Rechtsmissbrauch.
Bundesstaatliche Kompetenzordnung im Ausländerrecht nach der neuen Bundesverfassung; Befugnisse der Bundesbehörden im Zustimmungsverfahren; Verhältnis des Zustimmungsverfahrens zum Behördenbeschwerderecht nach Art. 103 lit. b OG (E. 3).
Vorliegen einer Scheinehe mangels klarer Indizien verneint (E. 4).
Der Gesetzeszweck von Art. 7 ANAG liegt primär darin, die Aufnahme des Familienlebens in der Schweiz zu ermöglichen und abzusichern. Ist mit der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nach mehrjähriger faktischer Trennung offensichtlich nicht mehr zu rechnen, spielen die Gründe für das Scheitern der Ehe für die Frage des Rechtsmissbrauchs keine Rolle; Rechtsmissbrauch bejaht (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 121 Abs. 1 sowie Art. 46 Abs. 1 BV, Art. 7 und 18 ANAG, Art. 103 lit. b OG, Art. 7 ANAG