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Regeste

Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1 AVIG.
- Bei der Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit stellt die Frage nach der Arbeitsberechtigung eines Ausländers eine Vorfrage dar, die mangels eines Entscheids seitens der zuständigen Arbeitsmarktbehörde von den Organen der Arbeitslosenversicherung und vom Sozialversicherungsrichter selbständig beurteilt werden kann.
- Vermittlungsfähigkeit von Flüchtlingen und ihrer Familienangehörigen.

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Artikel: Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1 AVIG