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Regeste

Auslieferungsrecht; Grundsatz der Spezialität.
Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche; Notenaustausch betreffend Auslieferungsverfahren undRechtshilfe in Verkehrsstrafsachen auf Grund des schweizerischdeutschen Auslieferungsvertrages.
Wird der Grundsatz der Spezialität verletzt durch Anordnung des Strafvollzuges gemäss Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB, wenn sich die Bewilligung zur Auslieferung nicht auf diese Anordnung erstreckte und die Schonfrist von einem Monat noch nicht abgelaufen war, als der Richter gemäss Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB den Vollzug der Strafe verfügte?

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Referenzen

Artikel: Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB