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Regeste

Wiedereinbürgerungsgesuch einer verheirateten Frau (Art. 19 BüG)
Einschränkung der Tragweite der in Art. 19 Abs. 2 BüG vorgesehenen Härtefallregelung, wenn eine Frau vor Vollendung des 22. Altersjahres einen Ausländer heiratet, ohne dabei die Erklärung abzugeben, das Schweizerbürgerrecht beibehalten zu wollen, und sie ohne eine solche Erklärung ihr Schweizerbürgerrecht gemäss Art. 10 BüG mit dem vollendeten 22. Altersjahr ohnehin verloren hätte.

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Referenzen

Artikel: Art. 19 BüG, Art. 19 Abs. 2 BüG, Art. 10 BüG